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Mitgliedschaft
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Für unsere Mitglieder gibt es folgende Ordnung:
Art. 1 Grundlagen
Gestützt auf Art. 8 lit. c der Statuten des FBN Deutsche Schweiz und auf Antrag des Vorstandes erlässt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung.
Art. 2 Mitgliederarten
Mitglieder des FBN Deutsche Schweiz mit Stimm- und Wahlrecht sind entweder natürliche oder juristische Personen.
Art. 3 Eintrittsgebühren und Mitgliederbeiträge
Mitglieder haben jährlich einen Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Die jährlichen Mitgliederbeiträge betragen je nach Mitgliedart:
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| Next Generation und FBN international | CHF 200.00 bis 35 Jahre
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| Einzelmitgliedschaft und FBN International | CHF 600.00 |
| Familienmitgliedschaft und FBN International | CHF 800.00 schliessen zwei Erwachsene und Kinder unter 20 Jahren mit ein |
| Familienunternehmen Mitgliedschaft
| CHF 1'500.00 4 registrierte Personen
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| plus CHF 1'000.00 Internetverlinkung (jährlich) |  |
Der Mitgliederbeitrag wird jeweils zu Beginn des Vereinsjahrs in Rechnung gestellt und ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Art. 4 Fördermitglieder und Sponsoren
Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche den Zweck und die Ziele des Vereins durch finanzielle Beiträge fördern und als solche im Jahresbericht und an der Mitgliederversammlung genannt werden.
Sponsoren sind natürliche oder juristische Personen (Unternehmen, Organisationen, Institute etc.), welche bestimmte Aktionen des Vereins einmalig oder wiederholend finanziell oder durch Naturalleistungen unterstützen und dabei als Sponsor genannt werden.
Fördermitglieder und Sponsoren haben keine Stimm- und Wahlrecht.
Art. 5 Mitgliederbeiträge beim Austritt unter dem laufendem Jahr
Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung der Mitglieder, durch Tod oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit erfolgen, doch befreit er nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits vorher fällig gewordener Beiträge und derjenigen für das laufende Vereinsjahr. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
Art. 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung wurde an der Mitgliederversammlung vom 3. Juni 2008 genehmigt und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.
Zürich, den 3. Juni 2008
Der Präsident: Der Sekretär: |
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