FBN Swiss German Chapter - The Family Business Network
Language:  

Home
Veranstaltungen
Vergangene Anlässe
Publikationen & Forschung
Sponsoren & Partner
Mitgliedschaft
Antrag Mitgliedschaft
Next Generation (NxG)
Weiterbildung
FBN International
Nationale Chapter
FBN Kontakte
Vorstand
Suisse Romande
   Mitgliedschaft


Für unsere Mitglieder gibt es folgende Ordnung:

Art. 1 Grundlagen 
Gestützt auf Art. 8 lit. c der Statuten des FBN Deutsche Schweiz und auf Antrag des Vorstandes erlässt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung.
 
Art. 2 Mitgliederarten 
Mitglieder des FBN Deutsche Schweiz mit Stimm- und Wahlrecht sind entweder natürliche oder juristische Personen.
 
Art. 3 Eintrittsgebühren und Mitgliederbeiträge 
Mitglieder haben jährlich einen Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Die jährlichen Mitgliederbeiträge betragen je nach Mitgliedart:
 
Next Generation und FBN internationalCHF 200.00 bis 35 Jahre

Einzelmitgliedschaft und FBN InternationalCHF 600.00
Familienmitgliedschaft und FBN InternationalCHF 800.00 schliessen zwei Erwachsene und Kinder unter 20 Jahren mit ein
Familienunternehmen Mitgliedschaft

CHF 1'500.00 4 registrierte Personen

plus CHF 1'000.00 Internetverlinkung (jährlich)

Der Mitgliederbeitrag wird jeweils zu Beginn des Vereinsjahrs in Rechnung gestellt und ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
 
Art. 4 Fördermitglieder und Sponsoren 
Fördermitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche den Zweck und die Ziele des Vereins durch finanzielle Beiträge fördern und als solche im Jahresbericht und an der Mitgliederversammlung genannt werden.

Sponsoren sind natürliche oder juristische Personen (Unternehmen, Organisationen, Institute etc.), welche bestimmte Aktionen des Vereins einmalig oder wiederholend finanziell oder durch Naturalleistungen unterstützen und dabei als Sponsor genannt werden.

Fördermitglieder und Sponsoren haben keine Stimm- und Wahlrecht.


Art. 5 Mitgliederbeiträge beim Austritt unter dem laufendem Jahr
Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung der Mitglieder, durch Tod oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit erfolgen, doch befreit er nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits vorher fällig gewordener Beiträge und derjenigen für das laufende Vereinsjahr. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.
 
Art. 6 Gültigkeit 
Diese Beitragsordnung wurde an der Mitgliederversammlung vom 3. Juni 2008 genehmigt und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.
 
 
Zürich, den 3. Juni 2008

Der Präsident:                                          Der Sekretär:

Copyright © 2005-2009, All Rights Reserved
Created in Partnership with Whitsell Consulting, Inc. , a Family Business